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Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?

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Steuernews-TV Dezember 2023

Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?

Die Finanzverwaltung hat für Steuerpflichtige die Möglichkeit geschaffen, Computerhardware und Software innerhalb eines Jahres bzw. im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Diese Regelung gilt abweichend von der amtlichen AfA-Tabelle, in der für Computerhardware und Software unverändert eine Nutzungsdauer von drei Jahren festgeschrieben ist. Aufwendungen für eine Homepage fallen nicht in diesen Anwendungsbereich. Jetzt mehr erfahren in Steuernews-TV.

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Standort Passau
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Leopoldstraße 8 94032 Passau Deutschland

Fax +49 851 95 97 5-20 passau@aswr.de

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Standort Deggendorf
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Fax +49 991 37 01 9-30 deggendorf@aswr.de

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Griesbacherstraße 2 94496 Ortenburg Deutschland

ortenburg@aswr.de

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