Seitenbereiche

Abfindungszahlungen nach Wegzug

Inhalt

Gesetzesgrundlage

Nach § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz/EStG gelten „Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden“, …„für Zwecke der Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als für frühere Tätigkeit geleistetes zusätzliches Entgelt“. Soll heißen, dass Deutschland Abfindungszahlungen als nachträglichen Arbeitslohn besteuert. Das Besteuerungsrecht steht Deutschland auch zu, wenn die Zahlungsempfängerin/der Zahlungsempfänger im Zeitpunkt des Zuflusses gar nicht mehr in Deutschland wohnt und keiner Steuerpflicht mehr unterliegt. Bis 2016 war es noch einfacher: Abfindungen konnten steuerfrei bleiben, wenn der Zahlungsempfänger bei Zufluss seinen Wohnsitz in einem Land hatte, das nach dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hatte und die Abfindungen nicht der Steuer unterwarf.

Rückwirkung

Die Vorschrift ist, wie das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 21.11.2023, 10 K 1421/21) festgestellt hat, auch rückwirkend anwendbar. Das heißt, auch wenn die Abfindungsvereinbarungen noch vor Inkrafttreten der Rechtsvorschrift getroffen worden sind und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer vor dem Zufluss aus Deutschland weggezogen ist, unterliegt die Abfindung der deutschen Steuerpflicht.

Revision

Hinsichtlich der Rückwirkung wurde gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VI R 3/24) eingelegt. Es bliebt die endgültige Entscheidung des BFH abzuwarten.

Stand: 27. März 2024

Bild: Martin - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Standort Passau
ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Leopoldstraße 8 94032 Passau Deutschland

Fax +49 851 95 97 5-20 passau@aswr.de

ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Standort Deggendorf
ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Bahnhofstraße 61 94469 Deggendorf Deutschland

Fax +49 991 37 01 9-30 deggendorf@aswr.de

ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Standort Ortenburg
ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Griesbacherstraße 2 94496 Ortenburg Deutschland

ortenburg@aswr.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.