Seitenbereiche

Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften

Inhalt

Rechtsgrundlage

Gemäß § 30 Erbschaftsteuergesetz/ErbStG besteht eine Anzeigepflicht für jeden unter das Erbschaftsteuergesetz fallenden Erwerb von Todes wegen und auch für Schenkungen. Die Anzeigepflichten der Erbinnen bzw. Erben bei Tod der Erblasserin bzw. des Erblassers werden - wenn das Vermögen nicht nur aus gemeldeten inländischen Bankvermögen besteht - oft übersehen. Die Anzeige muss an das für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt gerichtet sein. Letzteres dürfte bei Steuerlaien schon deshalb Probleme hervorrufen, da diese das für ihren Erbfall zuständige Finanzamt im Regelfall nicht ermitteln können. Dasselbe trifft für Schenkungen zu. Schenkungen müssen auch von der Schenkerin bzw. vom Schenker gemeldet werden (§ 30 Abs. 1 und 2 ErbStG). Die Meldefrist beträgt drei Monate ab Kenntnis des Erwerbs.

Zweck

Zweck dieser Anzeigepflicht ist es, die Finanzverwaltung in die Lage zu versetzen, über den Erwerb eine Vorabprognose erstellen zu können, aus der sich eine etwaige steuerliche Relevanz erkennen lässt. Die bzw. der Steuerpflichtige wird nach Auswertung der Anzeige im Regelfall zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.

Ausnahmen

Keine Anzeigepflichten bestehen für steuerfreie Gelegenheitsgeschenke oder Anstandsschenkungen. Ergibt sich aus höherwertigen Geschenken die Möglichkeit einer Steuerpflicht, auch hinsichtlich der Zusammenrechnungspflicht mit früheren Erwerben, sollte eine Anzeigepflicht geprüft werden.

Stand: 27. März 2024

Bild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Standort Passau
ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Leopoldstraße 8 94032 Passau Deutschland

Fax +49 851 95 97 5-20 passau@aswr.de

ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Standort Deggendorf
ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Bahnhofstraße 61 94469 Deggendorf Deutschland

Fax +49 991 37 01 9-30 deggendorf@aswr.de

ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Standort Ortenburg
ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ASWR Straubinger & Fuchs Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Griesbacherstraße 2 94496 Ortenburg Deutschland

ortenburg@aswr.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.