Steuerrecht und Rechnungslegung in der Unternehmensinsolvenz
Inhalt
Im Zuge unserer Spezialisierung können wir für Sie als Insolvenzverwalter eines Unternehmens, alle anfallenden Tätigkeiten der externen Rechnungslegung, von der Erstellung der laufenden Buchführung bis zur Aufstellung erforderlicher Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erledigen.
Da sich das Insolvenzsteuerrecht in den vorangegangen Jahren, insbesondere durch die Rechtsprechung, ständig weiterentwickelt hat, können wir Ihnen mit unserem fundierten Fachwissen in den Bereichen der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie den handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz jederzeit zur Verfügung stehen.
So hat sich unter anderem unser Mitarbeiter Herr Tobias Straubinger, Steuerfachangestellter und Bachelor of Arts, während seines Betriebswirtschaftsstudium an der Technischen Hochschule Deggendorf, im Rahmen seiner Bachelorarbeit mit dem Thema „Umsatzsteuer in der Unternehmensinsolvenz“ auseinander gesetzt.
Mit einem eigenen Mitarbeiterteam für Lohnbuchhaltungen können wir für unsere Mandanten auch umfangreiche Lohnbuchführungen erstellen. So rechnen wir am Standort Passau mtl. mehr als 1.200 Lohnabrechnungen laufend ab. Unsere Mitarbeiterin Frau Iris Hartl, Fachassistentin für Lohn und Gehalt, leitet unsere Lohnabteilung und verfügt über ein fundiertes steuerliches sowie sozial- und arbeitsrechtliches Fachwissen.