Steuernews-TV August 2021
Die Nutzungsdauer für Computerhardware und Software wurde in einem neuen BMF-Schreiben herabgesetzt: Computerhardware und die zugehörige Software sind wesentliche Bestandteile für das Arbeiten im Homeoffice. Die Nutzungsdauer wurde nun auf ein Jahr herabgesetzt. Alles Wesentliche dazu sehen Sie in Steuernews-TV!
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